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Schwerpunkte

Arbeitsrecht
Die Beratung im Arbeitsrecht bildet einen der Schwerpunkte unseres Leistungsspektrums. Im Arbeitsrecht betreuen wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren. In der Regel konsultieren uns Arbeitnehmer nach einer Abmahnung oder Kündigung. Scheitert ein Vermittlungsversuch, vertreten wir Sie kompetent in einem Kündigungsschutzverfahren. Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird. Da durch solche Verträge in den meisten Fällen eine Sperrfrist gegenüber der Arbeitsagentur ausgelöst wird, sollte vor der Unterzeichnung unbedingt eine rechtliche Beratung erfolgen. Vielfach ergeben sich aber auch in einem laufenden Arbeitsverhältnis rechtliche Probleme, etwa wenn eine Versetzung geplant ist, ein Outplacementangebot erfolgt oder eine Gehaltsforderung nicht beglichen, ein Arbeitszeugnis nicht oder nur unzureichend erteilt wird.

Schließlich betreuen wir Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen im Betriebsverfassungsrecht. Mittelständische Unternehmen beraten wir präventiv und begleiten diese beispielsweise im Falle von betriebsbedingten Kündigungen oder anderen wirtschaftlichen Umstrukturierungsmaßnahmen. Weiterhin beraten und konzipieren wir vor der Einstellung Ihrer Mitarbeiter einzelfallbezogen und Ihren Vorstellungen entsprechend deren Arbeitsverträge. Die Beratung bei Fragestellungen aus dem Betriebsverfassungsrecht umfasst u.a. die Konzeption und Erstellung sowie Mitwirkung bei einem Interessenausgleich und Sozialplan.

Mandant

Ehe- und Familienrecht
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei stellt die Beratung und Vertretung im Ehe- und Familienrecht dar. Die anwaltliche Leistung bezieht sich zunächst auf alle rechtlichen Probleme vor der Eheschließung sowie während des ehelichen Zusammenlebens und umfasst insbesondere die Vertretung bei einer Scheidung und allen Folgesachen. So haben in der Regel die gemeinsamen Kinder und der nicht berufstätige Ehegatte einen Unterhaltsanspruch gerichtet auf Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt bzw. Ehegattenunterhalt. Das Sorgerecht und mitunter das Umgangsrecht müssen im Streitfall geklärt werden, Vermögens- und Hausratsauseinandersetzung müssen vorgenommen werden. In allen Konstellationen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und manövrieren Sie mit viel Einfühlungsvermögen durch die spannungsgeladenen Problemfelder einer Scheidung. 
Soweit erforderlich, wird während einer Trennung die Zuweisung der Ehewohnung für Sie durchgesetzt oder für den Erlass einer Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz gesorgt.

Im Vordergrund steht für uns zunächst allerdings immer der Versuch einer Konfliktintervention bzw. einer einvernehmlichen Regelung. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen gern auch einen professionellen Mediator bzw. arbeiten mit einem solchen zusammen und begleiten Sie zu den Sitzungen. Mit der Mediation ist ein analytisches Konzept gemeint, mit dessen Hilfe eine Konfliktlösung durch situations- und interessengerechte Verhandlungen erreicht werden soll. Hiermit kann der Einstieg zur Wiederaufnahme von sachgerechten Gesprächen über zu regelnde Folgesachen zwischen den Parteien geebnet werden.

Ähnliche Probleme wie bei einer Scheidung ergeben sich auch, wenn eine nichteheliche Lebensgemeinschaft oder eine eingetragene  Lebenspartnerschaft auseinandergesetzt werden soll. Gerne informieren wir Sie über Ihre bestehenden Rechte und setzen solche Ansprüche notfalls gerichtlich durch. Gerne beraten wir Sie im Vorfeld hinsichtlich des Abschlusses von Partnerschaftsverträgen.
Zunehmend erstreckt sich unsere außergerichtliche Beratung auch auf Fälle bezüglich Elternunterhalts. Dieser von Kindern gegenüber Eltern geschuldete Unterhalt kann dann relevant werden, wenn anfallende Pflege- und Heimunterbringungskosten mit den eigenen Einkünften der Eltern nicht getragen werden können. Bevor hier eine Inanspruchnahme jedoch akzeptiert wird, empfiehlt sich zuvor die kritische Überprüfung durch einen Rechtsanwalt bezüglich der für einen etwaig geschuldeten Unterhalt erforderlichen Bezugsgrößen (wie Selbstbehalt etc.). Nicht selten kann sich nach einer solchen Einkommensbereinigung ergeben, dass eine Unterhaltspflicht nicht oder lediglich begrenzt besteht.

Miet- und Pachtrecht
Schließlich bildet das Miet- und Pachtrecht einen weiteren Schwerpunkt der Kanzleiarbeit. Hierbei beraten wir sowohl Mieter als auch Vermieter im Mietrecht und Pachtrecht. Häufige Streitpunkte sind ausstehende Mietzahlungen, schlecht ausgeführte Schönheitsreparaturen oder die Mietminderung durch den Mieter, zum Beispiel wegen Mängeln der Wohnung oder der Gewerberäume. Regelmäßig fällt innerhalb der Beratung der Mieter auch die Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen regelmäßig an.

Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch in einem Gerichtsverfahren, etwa bei der Erhebung oder der Abwehr einer Räumungsklage.

Ferner gehört zur Beratungspraxis auf Vermieterseite die Überprüfung bzw. Gestaltung von Mietverträgen sowie individuellen Klauseln des Vertrages.
Auch die Konzeption von Mietaufhebungsverträgen und die Verfolgung von Räumungsklagen sind unser Tagesgeschäft bei der Vertretung der Vermieterseite. 

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht 
Das öffentliche Recht umfasst unter anderem das Strafrecht und das Verwaltungsrecht. Im Strafrecht vertreten wir Sie sowohl in Bußgeldsachen als auch in Strafsachen. In einem Bußgeldverfahren erfolgt die Beratung und Vertretung zum Beispiel bei einem Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtverstoß oder bei einem Führerscheinentzug. Im Strafrecht übernehmen wir als Wahlverteidiger Ihre Strafverteidigung insbesondere, wenn Sie sich in Haft befinden oder anderweitig untergebracht sind.  

Wir betreuen Sie bereits im Ermittlungsverfahren. Viele Mandanten wissen nicht, dass schon im Vorfeld einer polizeilichen Vernehmung die Beratung durch einen Rechtsbeistand möglich und sinnvoll ist, da die Aussagen bei der Polizei in einem späteren Verfahren verwertet werden können. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden, nehmen Akteneinsicht, soweit dies möglich ist, verhandeln über eine mögliche Einstellung. Ist ein gerichtliches Verfahren unvermeidlich, erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie und begleiten Sie  während des gesamten Prozesses sowie in einem eventuellen Berufungsverfahren und Revisionsverfahren.

Verwaltungsrecht
Im Verwaltungsrecht vertreten wir Sie gegenüber den verschiedenen Behörden, etwa der Agentur für Arbeit im Arbeitslosenrecht oder beispielsweise der Bußgeldstelle. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind hierbei das Polizei- und Ordnungsrecht, Ausländerrecht, das Sozialrecht und das Schulrecht.

Wir unterstützen Sie bei allen Behördengängen, etwa bei einer Antragstellung, und begleiten Sie zu einer Anhörung. Ist bereits ein Bescheid ergangen, überprüft wir diesen auf rechtliche Fehler. Liegen Anhaltspunkte für eine falsche Entscheidung der Behörde vor, legen wir Rechtsmittel ein und vertreten  Ihre Interessen notfalls im Klageverfahren.

Gern informieren wir Sie auch über weitergehende Hilfsangebote anderer Stellen. Droht etwa ein Führerscheinentzug, können wir Ihnen Organisationen empfehlen, mit denen andere Mandanten bereits gute Erfahrungen gemacht haben. Dies gilt für den Bereich Aufbauseminar und psychologisches Gutachten.

Privates Insolvenzrecht (Verbraucherinsolvenzverfahren)
Immer mehr private Haushalte sind überschuldet. Seit 1999 bietet das Verbraucherinsolvenzverfahren überschuldeten Menschen die Möglichkeit von den Schulden dauerhaft befreit zu werden und die Perspektive nach sechs Jahren Wohlverhaltensphase einen Neustart ohne Schulden zu beginnen. Sie können sich hierfür an Schuldnerberatungsstellen und auch Verbraucherzentralen wenden, wobei aufgrund des dortigen Andrangs zumeist mit erheblichen Wartezeiten gerechnet werden muss. Sie können sich allerdings auch unmittelbar an einen Rechtsanwalt wenden, der als geeignete Stelle insoweit anerkannt ist.

Die Verbraucherinsolvenz ist dreistufig geregelt. Voraussetzung für einen Eröffnungsantrag beim Insolvenzgericht ist zunächst die erfolglose Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs. Nach Sichtung Ihrer kompletten Unterlagen und anschließender Feststellung Ihrer bestehenden Zahlungsverpflichtungen führen wir für Sie diese außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. den Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern durch auf der Grundlage eines von uns individuell und geordnet erstellten Schuldenbereinigungsplanes.

Soweit hiernach ein solcher Einigungsversuch scheitern sollte, erhalten Sie auch von uns die Bescheinigung, dass eine Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans innerhalb der letzten sechs Monate erfolglos war. Der Plan gilt schon dann als gescheitert, wenn nur ein Gläubiger nach Aufnahme der Verhandlungen die Zwangsvollstreckung gegen Sie betreibt.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. übernehmen die formgerechte Antragstellung. Anschließend folgt das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren. Soweit auch diesem Schuldenbereinigungsplan nicht zugestimmt wird oder eine Einwendung eines Gläubigers erfolgt, gilt die Schuldenbereinigung als gescheitert. In diesem Fall wird anschließend das Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des vereinfachten Insolvenzverfahrens fortgesetzt.

Anzuraten ist Betroffenen in jedem Fall sich frühzeitig, d.h. schon bei den ersten Anzeichen drohender Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungsunfähigkeit von kompetenter Seite beraten zu lassen.