ANWALTSKANZLEI HEINZ
 
     
     
 
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Rechtsanwalt

Michael Heinz

Fachgebiete:Michael Heinz

Arbeitsrecht
Ehe und Familienrecht
Miet-u. Pachtrecht
Verkehrsrecht
privates Insolvenzrecht

Fremdsprachen:
Englisch

Vita:

Geboren am 04.08.1972
Ab Okt: 1994 Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster 
Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm 1999 bis 2001
zugelassener Rechtsanwalt seit 2002
zugelassenen an allen Amts- und Landgerichten

Vorstandsmitglied der MIT (Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Stadtverband Meerbusch) seit 2004
Mitglied des Vereins der Meerbuscher Rechtsanwälte

Bisherige Tätigkeiten:
2002-2005 Rechtsanwalt in einer Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht
mit weiteren Schwerpunkten Familienrecht und Mietrecht
2005 Gründung einer eigenen Kanzlei
Veröffentlichungen zu diversen rechtlichen Themen in Zeitungen
Wissenschaftliche Mitarbeit an einem Skriptum für Sportarbeitsrecht