Wird der Schuldenbereinigungsplan von den Gläubigern abgelehnt, erteilen wir über diese Erfolglosigkeit die erforderliche Bescheinigung und begleiten anschließend bei der gerichtlichen Antragstellung auf Eröffnung der Insolvenz. Während des laufenden gerichtlichen Verfahrens ist die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes nicht zwingend erforderlich. Deshalb beschränken wir unseren Einsatz zu diesem Zeitpunkt auf Hilfe und Unterstützung sowie Beantwortung von Fragen im Umgang mit dem gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter. Neuerlich ist eine Reformierung des Verbraucherinsolvenzrechts geplant und befindet sich bereits im aktuellen Gesetzgebungsverfahren. Mit der Reform soll die derzeitige Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten abgeschafft werden und eine finanzielle Beteiligung der Schuldner an dem Verfahren soll zukünftig eingeführt werden.

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