Verbraucherinsolvenzrecht

Seit einiger Zeit ist unsere Kanzlei auch auf dem Gebiet des privaten Insolvenzrechts tätig. Seit 1999 besteht bei überschuldeten Menschen die Möglichkeit, durch das Verbraucherinsolvenzverfahren von Schulden befreit zu werden. Der Gesetzgeber hat nach derzeit geltendem Recht vorgesehen, dass nach 6 Jahren Wohlverhaltensphase ein Neustart ohne Schulden möglich ist. Wir vertreten Schuldner bei dem durch die Insolvenzordnung vorgesehenen Verfahren der Verbraucherinsolvenz und führen den Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung durch. Dies bringt erhebliche Nachteile mit sich und sollte zur Inanspruchnahme des derzeit noch gültigen Verfahrens unbedingt veranlassen.

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