Miet- und Pachtrecht

Das Miet- und Pachtrecht gehört zu unseren besonderen Kerngebieten. Die Beratung und Vertretung erfolgt gegenüber Mietern und Vermietern. Davon umfasst sind das Wohnraummietrecht, gewerbliche Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht. Schwerpunkte sind hierbei u.a. die Beratung und Begleitung bei ausstehenden Mietzahlungen, unsachgemäß ausgeführten Schönheitsreparaturen, Mietminderungen, Mieterhöhungen, Aufhebungsverträgen, Umwandlungsprozesse von Miet- in Eigentumswohnungen etc. Auch bei existenziellen Entscheidungen des Haus- bzw. Wohnungsverkaufes oder bei Zwangsversteigerungen haben Sie unsere rechtliche Unterstützung.

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