Nicht selten muss bei oder während einer Trennung die Zuweisung der Ehewohnung von uns durchgesetzt oder für den Erlass einer Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz gesorgt werden. Im Fokus steht hierbei zunächst immer der Versuch einer Konfliktintervention bzw. einer einvernehmlichen Regelung für beide Parteien. Dabei bedienen wir uns im Einzelfall auch erfahrener Mediatoren, mit denen wir zusammenarbeiten. Ähnliche Probleme wie bei einer Scheidung ergeben sich auch beispielsweise, wenn eine nichteheliche Lebensgemeinschaft oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft auseinandergesetzt werden soll. Wir informieren Sie in diesem Themenkomplex über Ihre Rechte und setzen die Ansprüche notfalls gerichtlich für Sie durch. Auch erstellen wir Partnerschaftsverträge bzw. unterstützen Sie bei entsprechenden Verhandlungen oder überprüfen solche Verträge kritisch.

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