Darüber hinaus erfolgt die Interessenwahrnehmung von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen im Betriebsverfassungsrecht. Klein- und Mittelständische Unternehmen sind sowohl im Wettbewerb als auch in der Findung einer Unternehmensstruktur hohen Anforderungen ausgesetzt. Wir verstehen uns hier über die anwaltliche Tätigkeit hinaus als begleitender Mentor. Unsere Tätigkeit kann hierbei sowohl beispielsweise in einer präventiven Beratung im Falle einer Strukturänderung bestehen als auch die notwendige Miteinbeziehung von Arbeitnehmervertretungen beinhalten.

Wir zeigen im unternehmerischen Interesse vorzeitig Konfliktsituationen auf und entwickeln hierfür einvernehmliche Lösungen.

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